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Recht & Praxis

Falschparker auf dem eigenen Grundstück — was Sie tun dürfen

Lesezeit etwa 6 Minuten
·Abschleppdienst KOKAJ München

Fremdes Auto auf Ihrem Privatgrund? Sie dürfen es entfernen lassen — aber nur im rechtlichen Rahmen.

Der rechtliche Rahmen

Auf Ihrem privaten Grundstück haben Sie Hausrecht. Das bedeutet: Sie dürfen fremde Fahrzeuge entfernen lassen, wenn sie unberechtigt dort stehen.

Wichtig: Sie dürfen das Fahrzeug nicht selbst wegfahren oder beschädigen. Sie müssen einen Abschleppdienst beauftragen, und dieser muss dokumentieren, dass das Fahrzeug unberechtigt steht.

Privatgrund vs. öffentliche Straße

Auf öffentlichen Straßen dürfen nur Polizei oder Ordnungsamt Fahrzeuge entfernen lassen. Wenn jemand vor Ihrer Einfahrt parkt (aber auf der Straße), müssen Sie die Polizei rufen.

Auf Ihrem Privatgrund (Tiefgarage, Hof, Stellplatz) dürfen Sie selbst einen Abschleppdienst beauftragen.

So gehen Sie vor

1. Prüfen Sie, ob das Fahrzeug wirklich unberechtigt steht. Manchmal hat ein Nachbar Besuch, und der parkt aus Versehen falsch.

2. Dokumentieren Sie: Machen Sie Fotos vom Fahrzeug, vom Kennzeichen, von der Parksituation. Notieren Sie Datum und Uhrzeit.

3. Beauftragen Sie einen Abschleppdienst. Wir dokumentieren die Situation, informieren die zuständige Behörde und schleppen das Fahrzeug ab.

4. Die Kosten trägt der Falschparker. Sie zahlen zunächst, können aber Regress nehmen.

Wer darf beauftragen?

Sie als Eigentümer. Ihr Verwalter. Ihre Hausverwaltung. Jeder, der das Hausrecht hat oder beauftragt wurde.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften: Meist regelt die Gemeinschaftsordnung, wer Abschleppdienste beauftragen darf. Oft ist es der Verwalter.

Beschilderung hilft

Wenn Sie regelmäßig Probleme mit Falschparkern haben, bringen Sie ein Schild an: "Privatparkplatz — Parken nur für Berechtigte — Unberechtigt geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt."

Das Schild muss gut sichtbar sein. Wenn es da steht, haben Falschparker keine Ausrede mehr.

Was wir mitbringen

Wir dokumentieren die Situation mit Fotos und Protokoll. Wir informieren die zuständige Polizeidienststelle, damit das Fahrzeug registriert wird. Wir schleppen das Fahrzeug auf einen sicheren Abstellplatz.

Der Falschparker bekommt eine Benachrichtigung, wo sein Fahrzeug steht, und muss die Kosten zahlen, bevor er es zurückbekommt.

Wir sind rund um die Uhr für Sie da

Häufige Fragen