Was tun nach einem Unfall? Die richtige Reihenfolge
Ruhe bewahren, Lage sichern, Hilfe rufen — in dieser Reihenfolge.
Zuerst: Ruhe bewahren und Lage einschätzen
Atmen Sie durch. Ein Unfall ist ein Schock, aber Panik hilft niemandem. Verschaffen Sie sich einen Überblick: Sind Sie verletzt? Sind andere verletzt? Ist die Unfallstelle sicher?
Sichern und warnen
Warnblinker an. Warnweste anziehen (im Auto, bevor Sie aussteigen). Warndreieck aufstellen: innerorts 50 Meter, Landstraße 100 Meter, Autobahn 150-200 Meter hinter der Unfallstelle.
Wenn Sie auf der Autobahn sind: Hinter die Leitplanke gehen. Nicht an der Unfallstelle stehen bleiben.
Verletzte versorgen
Wenn jemand verletzt ist: Sofort den Notruf 112 wählen. Sagen Sie, wo Sie sind, was passiert ist und wie viele Verletzte es gibt.
Leisten Sie Erste Hilfe, wenn Sie können. Aber: Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr. Wenn die Unfallstelle zu gefährlich ist, warten Sie auf die Rettungskräfte.
Polizei rufen — wann pflicht, wann freiwillig
Pflicht: Bei Personenschäden, bei hohem Sachschaden (ab ca. 1000 Euro), wenn der Unfallgegner sich entfernt oder keine Daten hinterlässt, wenn Öl oder Kraftstoff ausläuft.
Freiwillig aber sinnvoll: Bei Unklarheiten über den Hergang, wenn der andere aggressiv wird, wenn Sie sich unsicher fühlen.
Beweise sichern
Machen Sie Fotos: Von beiden Fahrzeugen, von der Unfallstelle, von Bremsspuren, von Schäden. Je mehr, desto besser. Die Versicherung wird danach fragen.
Notieren Sie: Kennzeichen, Namen, Versicherung des Unfallgegners. Wenn es Zeugen gibt: Auch deren Kontaktdaten notieren.
Daten austauschen
Tauschen Sie mit dem Unfallgegner aus: Name, Anschrift, Versicherung, Kennzeichen. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen. Geben Sie kein Schuldeingeständnis ab — auch nicht aus Höflichkeit.
Fahrzeug abschleppen lassen
Wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, müssen Sie es abschleppen lassen. Rufen Sie uns an: 0172 7776606. Wir sind in etwa 30 Minuten bei Ihnen.
Die Kosten übernimmt meist die Versicherung — entweder Ihre eigene (Vollkasko) oder die des Unfallgegners (Haftpflicht). Bewahren Sie die Rechnung auf.

